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Riester Rente in Willingshausen im Vergleich

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Riester Rente in Willingshausen im aktuellen Vergleich

Die Fördersummen der Riester Rente in Willingshausen, sprich die staatlichen Zuschüsse, sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche Rente, die Sie später in Willingshausen erhalten. Denn die ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Willingshausen wie überall in Deutschland ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente, doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie, der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb von Willingshausen, um so seine spätere Rente zu maximieren. Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren Vergleich für Riester Rente in Willingshausen natürlich mit ein.


Die Grundlagen der Riester Rente in Willingshausen

Die Grundlagen der Riester Rente sind in Willingshausen wie in jedem anderen Ort in Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung, die Sie in Willingshausen erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen zusammen.

Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt auch in Willingshausen zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber in Willingshausen, sowie weitere 154 für den Ehenpartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Willingshausen abschließen und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich, die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb von Willingshausen zu vervielfachen.


So funktioniert die Riester Rente in Willingshausen

Die Riester Rente wurde im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen auch in Willingshausen dazu anregen, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes in die Riester Rente einzahlen, dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154 Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als Zuschuss nach Willingshausen überwiesen.

Damit ist die Riester Rente auch in Willingshausen besonders für Familien interessant, aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes Beispiel zeigt:

Ein alleinstehender Mann in Willingshausen mit 52.500 Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Willingshausen 30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer, die er für die 2.100 Euro in Willingshausen urprünglich gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Willingshausen eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den 2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.


Was versteht man unter Grundsicherung

Im Jahr 2003 wurde bei den Renten die Grundsicherung eingeführt, um die Altersarmut zu verhindern. Diese hat den gleichen Charakter wie Sozialhilfe und soll helfen, den Lebensbedarf abzudecken. Aktuell wird der Lebensbedarf bei 627,00 € brutto angesetzt. Sind Ihre Einkünfte als Rentner geringer als der Lebensbedarf, tritt der Staat in Aktion und stockt Ihre Rente auf den Wert des Lebensbedarfs auf.

Zur Berechnung der Grundsicherung werden grundsätzlich all Ihre Einkünfte herangezogen, also Ihre Rente, Zinseinkünfte, Vermietungen oder Verpachtungen, Kleinjobs und private Altersvorsorgen. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass Ihre private Rente mit der Zahlung für die Grundsicherung verrechnet wird.

Beispiel 1: Sie bekommen 400 Euro Rente und haben keine weiteren Einkünfte. In diesem Fall erhalten Sie vom Staat zusätzlich 227 Euro, damit Ihre Grundsicherung gewährleistet ist.

Beispiel 2: Sie bekommen 400 Euro Rente + 50 Euro Riester Rente = 450 Euro In diesem Fall erhalten Sie vom Staat zusätzlich 177 Euro. Ihre angesparte private Zusatzrente wird also mit Ihrem Anspruch auf Grundsicherung verrechnet. Mit entsprechender Beratung und kleinen Tricks, wie z.B. vorzeitiger Kündigung des Riester-Vertrages, lassen sich solche Einbußen jedoch minimieren.

Beispiel 3: Sie bekommen 600 Euro Rente + 100 Euro aus privater Altersvorsorge = 700 Euro In diesem Fall bekommen Sie keine Zusatzgelder vom Staat, denn Sie liegen 73 Euro über der Grundsicherung. Ihre private Altersvorsorge hat sich also auf jeden Fall gelohnt.

Derzeit sind etwa 2% aller Rentner in Deutschland von der Grundsicherung in Zusammenhang mit Zusatzrenten betroffen.

Um private Altersvorsorge weiterhin attraktiv zu machen, plant der Gesetzgeber entsprechende Änderungen, die zum Beispiel dazu führen könnten, dass die Riester Rente nicht mehr bei der Grundsicherung angerechnet wird oder es entsprechende Freibeträge bei der privaten Vorsorge gibt.

Trotz allem ist und bleibt private Altersvorsorge ein wichtiges Thema, um das sich jeder kümmern sollte - und das so früh wie möglich. Denn nur durch entsprechende Vorsorge haben Sie die Möglichkeit, sicher zu stellen, dass Sie gar nicht erst unter die Grundsicherung rutschen. Und je eher Sie mit privater Vorsorge beginnen, desto größer sind Ihre Gewinne durch Zinsen und staatliche Vergünstigungen wie beispielsweise bei der Riester- oder der Rürup-Rente.


Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.


News zur Riester Rente

Walter Riester wirbt für Riester Rente
Auf Einladung der PSD-Bank Nord warb der 66-jährige Ex-Arbeitsminister im Ballsaal des Millerntorstadions für die nach ihm benannte Riester-Rente und zeigte sich zufrieden mit der bisherigen Akzeptanz für "sein Produkt" in der Bevölkerung.
In den letzten acht Jahren seien 6,5 Milliarden Euro an staatliche Zuschüsse in Riester-Verträge geflossen und Walter Riester sieht keine Gefahr, dass die staatlichen Zuschüsse irgendwann eingestellt würde. Denn der Staat verhindere damit schließlich, dass vorallem Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen unter 20.000 Euro liege, später in die Altersarmut abrutschten und dadurch noch mehr Kosten verursachten.

Sicherheit ist oberstes Ziel!
Deshalb werde jeder Anbieter von Riester Produkten von der Finanzaufsicht daraufhin überprüft, ob er die angesammelten Beiträge und Zuschüsse auch in jedem Fall zurück zahlen könne.
"Es gibt kein Produkt, das so sicher ist", betonte Walter Riester und wird nicht müde, für sein Produkt zu werben und aufzuklären.
Und das mit Recht, denn die staatlichen Rentenkassen stehen vor einer großen Misere: zum einen droht unsere Gesellschaft zu überaltern, zum anderen wächst der Niedriglohnsektor, so dass immer weniger in die Rentenkasse eingezahlt wird. Wer also nicht privat vorsorgt, wird es später einmal schwer haben.


Riester Rente in weiteren Orten mit W

Ist Willingshausen nicht der Ort, nach der Sie suchen?
Hier finden Sie Riester-Angebote für weitere Orte mit W:

Infos zur Riester Rente

Die Riester Rente ist eine der beliebtesten Formen privater Altersvorsorge.

Neben staatlichen Zulagen bietet sie eine hohe Sicherheit der eingezahlten Beiträge. Und mit dem richtigen Anbieter sichern Sie sich hohe Renditen.

Mehr Infos finden Sie hier:
FAQ zur Riester Rente.

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Vorteile der Riester Rente

- Hohe staatliche Förderung
- Hohe Renditen
- Steuerersparnis für Gutverdiener
- flexibler Rentenbeginn
- Garantierte lebenslange Rente
- Kapitalwahlrecht (bis zu 30%)
- Pfändungsschutz
- Hartz-IV-Sicherheit

Förderung Riester Rente

Für Ledige 154 €
Für Ehepaare 308 €
Pro Kind 185 €
Pro Kind geb. ab 2008 300 €
Jährliche Förderung 793 €
für eine Familie mit 2 Kindern

Wer kann riestern?

- Angestellte
- Pflichtversicherte Selbständige
- Beamte und Anwärter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Hausfrauen / Hausmänner
- Arbeitslose & Hartz-IV-Empfänger

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