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Riester Rente in Westheim b. Gunzenhausen im Vergleich

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Riester Rente in Westheim b. Gunzenhausen im aktuellen Vergleich

Die Fördersummen der Riester Rente in Westheim b. Gunzenhausen, sprich die staatlichen Zuschüsse, sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche Rente, die Sie später in Westheim b. Gunzenhausen erhalten. Denn die ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Westheim b. Gunzenhausen wie überall in Deutschland ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente, doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie, der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb von Westheim b. Gunzenhausen, um so seine spätere Rente zu maximieren. Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren Vergleich für Riester Rente in Westheim b. Gunzenhausen natürlich mit ein.


Die Grundlagen der Riester Rente in Westheim b. Gunzenhausen

Die Grundlagen der Riester Rente sind in Westheim b. Gunzenhausen wie in jedem anderen Ort in Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung, die Sie in Westheim b. Gunzenhausen erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen zusammen.

Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt auch in Westheim b. Gunzenhausen zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber in Westheim b. Gunzenhausen, sowie weitere 154 für den Ehenpartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Westheim b. Gunzenhausen abschließen und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich, die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb von Westheim b. Gunzenhausen zu vervielfachen.


So funktioniert die Riester Rente in Westheim b. Gunzenhausen

Die Riester Rente wurde im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen auch in Westheim b. Gunzenhausen dazu anregen, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes in die Riester Rente einzahlen, dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154 Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als Zuschuss nach Westheim b. Gunzenhausen überwiesen.

Damit ist die Riester Rente auch in Westheim b. Gunzenhausen besonders für Familien interessant, aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes Beispiel zeigt:

Ein alleinstehender Mann in Westheim b. Gunzenhausen mit 52.500 Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Westheim b. Gunzenhausen 30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer, die er für die 2.100 Euro in Westheim b. Gunzenhausen urprünglich gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Westheim b. Gunzenhausen eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den 2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.


Lohnt sich Riester nur bei hohem Gehalt

Natürlich können auch Besserverdiener an der Riester Rente profitieren. Aber gerade junge Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit geringem Einkommen erhalten - relativ gesehen - die höchsten Zulagen.
Denn die Zulagenhöhe ist fest geregelt und die maximale Zulage ist für alle gleich. Man bekommt sie, wenn man mindestens 4% seines Jahres-Bruttogehalts in einen Riester-Vertrag einzahlt.

Wer also ein geringeres Einkommen hat, muss folglich weniger Geld in die Riester Rente investieren, um dieselbe Zulage zu bekommen, wie jemand der ein höheres Einkommen hat.
Und dabei geht es immerhin um 154 Euro Grundbetrag + 154 Euro für den Ehepartner + 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde + 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden.

Es ist sogar möglich, diese maximale Förderung zu erhalten, wenn man selbst nur 5 Euro im Monat als Eigenanteil in die Riester Rente einzahlt. Diese 5 Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr bezeichnet man als sogenannten Sockelbeitrag. Er gilt für alle, die nur ein sehr geringes Einkommen haben.


Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.


News zur Riester Rente

Viele Riestersparer verschenken Ihre Zulage
Einer der großen Anreize bei der Riester Rente ist sicherlich die staatliche Zulage, die jedem Riestersparer zusteht. Denn diese Zulage kann mehr als 50% des jährlichen Sparbeitrages ausmachen. Allerdings fließt die Förderung nicht direkt in den Riester Vertrag. Stattdessen bekommt sie der Sparer rückwirkend für das vorherige Jahr ausgezahlt. Denn erst nach Ablauf des Jahres ist ersichtlich, wie viel man in die Riester Rente eingezahlt hat. Sind es mindestens 4% des steuerpflichtigen Brutto-Einkommens hat man Anrecht auf die volle staatliche Förderung.

Um die Förderung auch tatsächlich zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen entsprechenden Antrag ausfüllen, der Ihnen von ihrem Riester-Anbieter zugeschickt wird. Dafür kann man sich bis zum Ende des Folgejahres Zeit lassen. Aber je eher man den Antrag stellt, desto eher erhält man natürlich auch seine staatliche Förderung.
Vom Prinzip her ist der Antrag sehr unkompliziert - umso erstaunlicher ist es, dass viele Riester-Sparer ihren Antrag nicht ausfüllen bzw. nicht zurückschicken. Denn dadurch geht ihnen die staatliche Förderung verloren.
Schätzungen gehen davon aus, dass seit Einführung der Riester Rente im Jahr 2002 mittlerweile mehr als 500 Millionen Euro an staatlicher Förderung nicht beantragt und damit verschenkt wurden. Die Gründe dafür sind schwer zu benennen, aber vermutlich wurde es einfach in vielen Fällen vergessen, den Antrag auch tatsächlich auszufüllen.

Aber das muss nicht sein:
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Riester-Sparer Ihren Anbieter mit einer Vollmacht ermächtigen, die Zulagen jedes Jahr in Ihrem Namen zu beantragen. Dazu muss der Riester-Anbieter allerdings über Gehaltserhöhungen oder neugeborene Kinder informiert werden, damit auch wirklich die volle Förderung fließt.

Grundsätzlich sollte niemand seine staatliche Riester-Förderung verschenken.
Deshalb empfiehlt es sich, den Antrag sofort nach Erhalt auszufüllen und zurückzuschicken, damit er gar nicht erst in Vergessenheit gerät.
Mit ein paar Minuten Aufwand sichert man sich so meistens mehrere Hundert Euro an Förderung.


Riester Rente in weiteren Orten mit W

Ist Westheim b. Gunzenhausen nicht der Ort, nach der Sie suchen?
Hier finden Sie Riester-Angebote für weitere Orte mit W:

Infos zur Riester Rente

Die Riester Rente ist eine der beliebtesten Formen privater Altersvorsorge.

Neben staatlichen Zulagen bietet sie eine hohe Sicherheit der eingezahlten Beiträge. Und mit dem richtigen Anbieter sichern Sie sich hohe Renditen.

Mehr Infos finden Sie hier:
FAQ zur Riester Rente.

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Vorteile der Riester Rente

- Hohe staatliche Förderung
- Hohe Renditen
- Steuerersparnis für Gutverdiener
- flexibler Rentenbeginn
- Garantierte lebenslange Rente
- Kapitalwahlrecht (bis zu 30%)
- Pfändungsschutz
- Hartz-IV-Sicherheit

Förderung Riester Rente

Für Ledige 154 €
Für Ehepaare 308 €
Pro Kind 185 €
Pro Kind geb. ab 2008 300 €
Jährliche Förderung 793 €
für eine Familie mit 2 Kindern

Wer kann riestern?

- Angestellte
- Pflichtversicherte Selbständige
- Beamte und Anwärter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Hausfrauen / Hausmänner
- Arbeitslose & Hartz-IV-Empfänger

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