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Riester Rente in Wahlstorf b. Luebz im Vergleich

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Riester Rente in Wahlstorf b. Luebz im aktuellen Vergleich

Die Fördersummen der Riester Rente in Wahlstorf b. Luebz, sprich die staatlichen Zuschüsse, sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche Rente, die Sie später in Wahlstorf b. Luebz erhalten. Denn die ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Wahlstorf b. Luebz wie überall in Deutschland ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente, doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie, der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb von Wahlstorf b. Luebz, um so seine spätere Rente zu maximieren. Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren Vergleich für Riester Rente in Wahlstorf b. Luebz natürlich mit ein.


Die Grundlagen der Riester Rente in Wahlstorf b. Luebz

Die Grundlagen der Riester Rente sind in Wahlstorf b. Luebz wie in jedem anderen Ort in Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung, die Sie in Wahlstorf b. Luebz erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen zusammen.

Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt auch in Wahlstorf b. Luebz zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber in Wahlstorf b. Luebz, sowie weitere 154 für den Ehenpartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Wahlstorf b. Luebz abschließen und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich, die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb von Wahlstorf b. Luebz zu vervielfachen.


So funktioniert die Riester Rente in Wahlstorf b. Luebz

Die Riester Rente wurde im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen auch in Wahlstorf b. Luebz dazu anregen, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes in die Riester Rente einzahlen, dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154 Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als Zuschuss nach Wahlstorf b. Luebz überwiesen.

Damit ist die Riester Rente auch in Wahlstorf b. Luebz besonders für Familien interessant, aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes Beispiel zeigt:

Ein alleinstehender Mann in Wahlstorf b. Luebz mit 52.500 Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Wahlstorf b. Luebz 30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer, die er für die 2.100 Euro in Wahlstorf b. Luebz urprünglich gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Wahlstorf b. Luebz eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den 2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.


Wann bekomme ich die volle staatliche Förderung

Die staatlichen Zulagen werden in voller Höhe gewährt, wenn der Eigenbeitrag zu Ihrer Riester-Rente in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt wird. Der mindestens zu leistende Eigenbeitrag beträgt zusammen mit den Zulagen:

- 2007: 3 %
- seit 2008: 4 %

der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Eigenbeitrag wird aber begrenzt durch den um die Zulage verminderten Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug.

Desweiteren muss mindestens ein sogenannter Sockelbetrag in die Riesterrente gezahlt werden, um die volle Förderung zu erhalten. Das soll verhindern, dass beispielsweise Personen mit sehr niedrigem Einkommen und mehreren Kindern überhaupt keine Eigenleistung einbringen müssen. Der Sockelbetrag ist auf 60 Euro festgesetzt.

Falls die tatsächlich eingezahlten Beiträge niedriger sind als der als der Mindest-Eigenbeitrag bzw. Sockelbetrag, wird die Zulage nach dem Verhältnis der zuwenig geleisteten Beträge vermindert.


Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.


News zur Riester Rente

Altersvorsorge ist für viele noch immer kein Thema
Trotz Finanzkrise, sinkenden Renten und steigendem Renteneintrittsalter - für viele Deutsche ist das Thema Geld, Finanzen und Altersvorsorge noch immer nicht besonders wichtig. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa, die von der comdirect bank in Auftrag gegeben worden war.
Zwar sagten 59% der Befragten aus, dass Ihnen finanzielle Sicherheit besonders wichtig sei, doch gerade einmal 31% interessierten sich verstärkt für Geldanlage oder Altersvorsorge.

'Augen zu und durch' scheint für viele die Devise zu lauten. Dabei ist es so einfach, fürs Alter richtig vorzusorgen. Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Vergleich und finden Sie die passende Vorsorgeform. Außerdem erfahren Sie, auf welche staatlichen Förderungen Sie ein Anrecht haben und wie Sie den Staat an Ihrer privaten Altersvorsorge beteiligen können.


Riester Rente in weiteren Orten mit W

Ist Wahlstorf b. Luebz nicht der Ort, nach der Sie suchen?
Hier finden Sie Riester-Angebote für weitere Orte mit W:

Infos zur Riester Rente

Die Riester Rente ist eine der beliebtesten Formen privater Altersvorsorge.

Neben staatlichen Zulagen bietet sie eine hohe Sicherheit der eingezahlten Beiträge. Und mit dem richtigen Anbieter sichern Sie sich hohe Renditen.

Mehr Infos finden Sie hier:
FAQ zur Riester Rente.

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Vorteile der Riester Rente

- Hohe staatliche Förderung
- Hohe Renditen
- Steuerersparnis für Gutverdiener
- flexibler Rentenbeginn
- Garantierte lebenslange Rente
- Kapitalwahlrecht (bis zu 30%)
- Pfändungsschutz
- Hartz-IV-Sicherheit

Förderung Riester Rente

Für Ledige 154 €
Für Ehepaare 308 €
Pro Kind 185 €
Pro Kind geb. ab 2008 300 €
Jährliche Förderung 793 €
für eine Familie mit 2 Kindern

Wer kann riestern?

- Angestellte
- Pflichtversicherte Selbständige
- Beamte und Anwärter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Hausfrauen / Hausmänner
- Arbeitslose & Hartz-IV-Empfänger

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