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Riester Rente in Wackersdorf im Vergleich

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Riester Rente in Wackersdorf im aktuellen Vergleich

Die Fördersummen der Riester Rente in Wackersdorf, sprich die staatlichen Zuschüsse, sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche Rente, die Sie später in Wackersdorf erhalten. Denn die ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Wackersdorf wie überall in Deutschland ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente, doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie, der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb von Wackersdorf, um so seine spätere Rente zu maximieren. Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren Vergleich für Riester Rente in Wackersdorf natürlich mit ein.


Die Grundlagen der Riester Rente in Wackersdorf

Die Grundlagen der Riester Rente sind in Wackersdorf wie in jedem anderen Ort in Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung, die Sie in Wackersdorf erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen zusammen.

Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt auch in Wackersdorf zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber in Wackersdorf, sowie weitere 154 für den Ehenpartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Wackersdorf abschließen und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich, die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb von Wackersdorf zu vervielfachen.


So funktioniert die Riester Rente in Wackersdorf

Die Riester Rente wurde im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen auch in Wackersdorf dazu anregen, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes in die Riester Rente einzahlen, dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154 Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als Zuschuss nach Wackersdorf überwiesen.

Damit ist die Riester Rente auch in Wackersdorf besonders für Familien interessant, aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes Beispiel zeigt:

Ein alleinstehender Mann in Wackersdorf mit 52.500 Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Wackersdorf 30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer, die er für die 2.100 Euro in Wackersdorf urprünglich gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Wackersdorf eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den 2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.


Was versteht man unter nachgelagerter Besteuerung

Die Riester Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung.
Das bedeutet, dass Sie Ihre Alterseinkünfte, die Sie im Rentenalter aus der Riester Rente beziehen, versteuern müssen.
Im Gegenzug können Sie die Beiträge, die Sie in der Ansparphase leisten, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Dieser beträgt seit 2008 bis zu 2.100 Euro jährlich.
Sie zahlen Ihre Beiträge also aus unversteuertem Einkommen und müssen deshalb später auf die Rente Steuern zahlen.

Ihr Vorteil dabei ist, dass Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens im Allgemeinen ein höheres Einkommen und damit auch einen höheren Steuersatz haben als später während der Rente und dadurch jetzt mehr Steuern sparen, als Sie später während der Rente werden zahlen müssen.


Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.


News zur Riester Rente

Riester auch für Ausländer interessant
EU-Ausländer, die in Deutschland in die Riester Rente eingezahlt haben und ihren Lebensabend lieber in der Heimat, also außerhalb von Deutschland, verbringen möchten, haben nun ebenfalls uneingeschränkten Anspruch auf die volle Riester-Förderung.

Mit dieser seit April diesen Jahres geltenden Regelung ist die Riester Rente an europäisches Recht angepasst. Wenn auch erst nach Mahnung durch den Europäischen Gerichtshof im Jahre 2009.
Die Förderungen durch Riester sind mit der Neuregelung nun nicht mehr an Zahlungen an die deutsche Sozialversicherung und auch nicht mehr an die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gebunden. Das heißt, sie müssen nicht mehr zurückgezahlt werden, wenn man die Riester-Rente im Ausland erhält.

Dies gilt natürlich auch für alle Deutschen, die als Rentner dauerhaft ins Ausland ziehen und dort Leistungen aus der Riester Rente erhalten. Auch sie müssen die erhaltenen Förderungen und Steuervergünstigungen nicht mehr an das Finanzamt zurückzahlen.


Riester Rente in weiteren Orten mit W

Ist Wackersdorf nicht der Ort, nach der Sie suchen?
Hier finden Sie Riester-Angebote für weitere Orte mit W:

Infos zur Riester Rente

Die Riester Rente ist eine der beliebtesten Formen privater Altersvorsorge.

Neben staatlichen Zulagen bietet sie eine hohe Sicherheit der eingezahlten Beiträge. Und mit dem richtigen Anbieter sichern Sie sich hohe Renditen.

Mehr Infos finden Sie hier:
FAQ zur Riester Rente.

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Vorteile der Riester Rente

- Hohe staatliche Förderung
- Hohe Renditen
- Steuerersparnis für Gutverdiener
- flexibler Rentenbeginn
- Garantierte lebenslange Rente
- Kapitalwahlrecht (bis zu 30%)
- Pfändungsschutz
- Hartz-IV-Sicherheit

Förderung Riester Rente

Für Ledige 154 €
Für Ehepaare 308 €
Pro Kind 185 €
Pro Kind geb. ab 2008 300 €
Jährliche Förderung 793 €
für eine Familie mit 2 Kindern

Wer kann riestern?

- Angestellte
- Pflichtversicherte Selbständige
- Beamte und Anwärter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Hausfrauen / Hausmänner
- Arbeitslose & Hartz-IV-Empfänger

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