In unserem Vergleich zur Riester Rente
befinden sich diverse Testsieger aus den
aktuellen Medien und Testurteilen.
Unsere Experten sind stets auf dem
aktuellsten Stand und kennen die
neuesten Tarife und Angebote.
Riester Rente in Poing b. Muenchen im aktuellen Vergleich
Die Fördersummen der Riester
Rente in Poing b. Muenchen, sprich die staatlichen Zuschüsse,
sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche
Rente, die Sie später in Poing b. Muenchen erhalten. Denn die
ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen
Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Poing b. Muenchen wie überall in Deutschland
ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente,
doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges
höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie,
der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren
des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb
von Poing b. Muenchen, um so seine spätere Rente zu maximieren.
Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren
Vergleich für Riester Rente in Poing b. Muenchen natürlich
mit ein.
Die Grundlagen der Riester Rente in Poing b. Muenchen
Die Grundlagen der Riester
Rente sind in Poing b. Muenchen wie in jedem anderen Ort in
Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten,
müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag
einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung,
die Sie in Poing b. Muenchen erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen
zusammen.
Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt
auch in Poing b. Muenchen zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber
in Poing b. Muenchen, sowie weitere 154 für den Ehenpartner
und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro
für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Poing b. Muenchen abschließen
und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich,
die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb
von Poing b. Muenchen zu vervielfachen.
So funktioniert die Riester Rente in Poing b. Muenchen
Die Riester Rente wurde
im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen
auch in Poing b. Muenchen dazu anregen, eine private Altersvorsorge
aufzubauen.
Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes
in die Riester Rente einzahlen,
dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154
Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008
oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als
Zuschuss nach Poing b. Muenchen überwiesen.
Damit ist die Riester Rente
auch in Poing b. Muenchen besonders für Familien interessant,
aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes
Beispiel zeigt:
Ein alleinstehender Mann in Poing b. Muenchen mit 52.500
Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Poing b. Muenchen
30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen
Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss
in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer,
die er für die 2.100 Euro in Poing b. Muenchen urprünglich
gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Poing b. Muenchen
eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den
2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und
Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.
Wer kann eine Riester Rente erhalten
Riestern kann grundsätzlich jeder. Aber nicht jeder hat Anrecht auf die staatliche Förderung. Die staatliche Förderung erhalten alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, sowie Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst. Dazu zählen:
-Beamte
-Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
-Berufs- und Zeitsoldaten
-Auszubildende
-nicht Erwerbstätige in der Kindererziehungszeit
-Wehr- und Zivildienstleistende
-pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
-Bezieher von Vorruhestandsgeld
-geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
-Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
-Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
-Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
-Bezieher von Arbeitslosengeld
-Mitglieder geistlicher Genossenschaften
-Seelotsen
-behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
-Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Tipp 1: Auch Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen erhalten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
Tipp 2: Familien mit Kindern erhalten besonders hohe Riester-Förderungen. Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung zu erhalten, liegen z.Zt. bei 2 %, ab 2006 bei 3 % und ab 2008 bei 4 % des Bruttogehalts.
Welche Personen sind von der Riester-Rente ausgeschlossen?
- Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind: in erster Linie Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind, etwa Rechtsanwälte oder Mediziner.
- Geringfügig Beschäftigte, die nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen
- Sozialhilfeempfänger
- Schüler, Studenten
- Rentner, Pensionäre
Tipp 3: Mit einem Minijob mit vollem Rentenbeitrag oder mit einem vom Ehepartner abgeleiteten Vertrag kommt fast jeder zu seiner Riesterrente.
Prüfen Sie mit unserem unkomplizierten Vergleich, ob auch Sie in den Genuss staatlicher Zulagen mit der Riester-Rente kommen können.
Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.
News zur Riester Rente
Vermeiden Sie Fehler bei der Riester Zulage Riester Anbieter müssen ihre Kunden einmal im Jahr darüber informieren, wie viel Zulagen vom Staat sie erhalten haben. Doch es gibt auch Fälle, in denen die Zulagen nicht in, sondern aus dem Vertrag geflossen sind. Nämlich dann, wenn man zu Unrecht erhaltene Zuschüsse zurückzahlen muss.
Dies kann zum Beispiel passieren, wenn ein Ehepartner eine Förderung erhält, ohne ein eigenes Einkommen zu beziehen und deshalb auch keine eigenen Beiträge entrichtet. Dies ist nämlich nur solange möglich, solange kein Nachwuchs in der Familie ist. Dann nämlich ist der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro zu bezahlen. Und wer dies vergisst oder nicht weiß, für den gibt es keine Zulagen.
Deshalb ist es wichtig, Änderungen in der familiären Situation stets sofort der Versicherung zu melden, die sie dann an die zentrale Zulagenstelle weiterleitet.
Auch ein Umzug sollte sofort gemeldet werden, da sich z.B. bei Kindern die zuständige Familienkasse und damit die Kindergeldnummer ändert. Um hier Probleme zu verhindern, hilft eine kurze Meldung an die Versicherung und schafft Klarheit.
Wichtig ist, seinen Zulagenbescheid nach Erhalt stets genau zu prüfen. Denn wenn Zulagen zurückgezahlt werden müssen, erhält man darüber keinen gesonderten Bescheid. Stattdessen werden die zu viel erhaltenen Zulagen einfach dem Vertrag entnommen, was entsprechend nur auf dem Zulagenbescheid vermerkt ist.
Wer Unklarheiten feststellt, sollte sich nicht scheuen, bei seiner Riester-Versicherung nachzufragen.
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