In unserem Vergleich zur Riester Rente
befinden sich diverse Testsieger aus den
aktuellen Medien und Testurteilen.
Unsere Experten sind stets auf dem
aktuellsten Stand und kennen die
neuesten Tarife und Angebote.
Riester Rente in Osburg im aktuellen Vergleich
Die Fördersummen der Riester
Rente in Osburg, sprich die staatlichen Zuschüsse,
sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche
Rente, die Sie später in Osburg erhalten. Denn die
ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen
Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Osburg wie überall in Deutschland
ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente,
doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges
höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie,
der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren
des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb
von Osburg, um so seine spätere Rente zu maximieren.
Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren
Vergleich für Riester Rente in Osburg natürlich
mit ein.
Die Grundlagen der Riester Rente in Osburg
Die Grundlagen der Riester
Rente sind in Osburg wie in jedem anderen Ort in
Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten,
müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag
einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung,
die Sie in Osburg erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen
zusammen.
Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt
auch in Osburg zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber
in Osburg, sowie weitere 154 für den Ehenpartner
und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro
für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Osburg abschließen
und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich,
die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb
von Osburg zu vervielfachen.
So funktioniert die Riester Rente in Osburg
Die Riester Rente wurde
im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen
auch in Osburg dazu anregen, eine private Altersvorsorge
aufzubauen.
Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes
in die Riester Rente einzahlen,
dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154
Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008
oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als
Zuschuss nach Osburg überwiesen.
Damit ist die Riester Rente
auch in Osburg besonders für Familien interessant,
aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes
Beispiel zeigt:
Ein alleinstehender Mann in Osburg mit 52.500
Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Osburg
30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen
Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss
in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer,
die er für die 2.100 Euro in Osburg urprünglich
gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Osburg
eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den
2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und
Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.
Wer kann eine Riester Rente erhalten
Riestern kann grundsätzlich jeder. Aber nicht jeder hat Anrecht auf die staatliche Förderung. Die staatliche Förderung erhalten alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, sowie Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst. Dazu zählen:
-Beamte
-Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
-Berufs- und Zeitsoldaten
-Auszubildende
-nicht Erwerbstätige in der Kindererziehungszeit
-Wehr- und Zivildienstleistende
-pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
-Bezieher von Vorruhestandsgeld
-geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
-Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
-Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
-Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
-Bezieher von Arbeitslosengeld
-Mitglieder geistlicher Genossenschaften
-Seelotsen
-behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
-Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Tipp 1: Auch Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen erhalten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
Tipp 2: Familien mit Kindern erhalten besonders hohe Riester-Förderungen. Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung zu erhalten, liegen z.Zt. bei 2 %, ab 2006 bei 3 % und ab 2008 bei 4 % des Bruttogehalts.
Welche Personen sind von der Riester-Rente ausgeschlossen?
- Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind: in erster Linie Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind, etwa Rechtsanwälte oder Mediziner.
- Geringfügig Beschäftigte, die nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen
- Sozialhilfeempfänger
- Schüler, Studenten
- Rentner, Pensionäre
Tipp 3: Mit einem Minijob mit vollem Rentenbeitrag oder mit einem vom Ehepartner abgeleiteten Vertrag kommt fast jeder zu seiner Riesterrente.
Prüfen Sie mit unserem unkomplizierten Vergleich, ob auch Sie in den Genuss staatlicher Zulagen mit der Riester-Rente kommen können.
Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.
News zur Riester Rente
Riester Fonds Sparpläne auf dem Vormarsch Fondssparpläne werden immer beliebter, auch bei der Riester Rente. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass sie hohe Renditen bringen und zum anderen damit, dass sie ein recht hohes Maß an Sicherheit bieten.
In einem aktuellen Test mit sechs Anbietern von Riester Renten Verträgen, den Focus Money aktuell durchgeführt hat, haben alle Anbieter jährliche Wertsteigerungen von über 6 % erwirtschaftet. Und zwar bereits abzüglich der Vertragskosten.
Welcher Fondssparplan sich am ehesten für den Sparer eignet, hängt immer von der individuellen Lebenssituation ab. Entscheident ist zum Beispiel das Alter des Anlegers und damit die Laufzeit des Riester Vertrages. Denn bei einer langen Laufzeit kann ein höheres Risiko eingegangen werden, als bei einer kurzen und dementsprechend sollte der Mix aus Aktien und Anleihen sein.
Gute Anbieter rechnen hier nicht pauschal, sondern individuell auf den Kunden zugeschnitten und stellen dementsprechend den Sparplan zusammen. Wichtig ist dabei, dass im Laufe der Vertragslaufzeit der Anteil von Papieren mit geringerem Risiko, wie zum Beispiel Rentenfonds, erhöht wird, um vor bösen Überraschungen im Rentenbezug sicher zu sein. Hier ist also ein gutes Management des Riester-Vertrages wichtig.
Abschließend kann man sagen, dass es nicht nur auf die erwirtschaftete Rendite der Riester Rente ankommt, sondern auch um entsprechend gute Vertragsbetreuung. Nur bei individueller Kalkulation und entsprechender Wertung der einzelnen Fonds-Anteile führt ein Riester Fonds-Sparplan auch zu einer hohen und sicheren Rente. Wobei natürlich auch bei Riester Fonds-Sparplänen gilt, dass die eingezahlten Beträge und die erhaltenen Förderungen als Rente sicher sind. Diese gehen definitiv nicht verloren.
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