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Testsieger Riester Rente
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In unserem Vergleich zur Riester Rente
befinden sich diverse Testsieger aus den
aktuellen Medien und Testurteilen.
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aktuellsten Stand und kennen die
neuesten Tarife und Angebote.
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Riester Rente in Werk im aktuellen Vergleich
Die Fördersummen der Riester
Rente in Werk, sprich die staatlichen Zuschüsse,
sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche
Rente, die Sie später in Werk erhalten. Denn die
ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen
Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Werk wie überall in Deutschland
ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente,
doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges
höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie,
der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren
des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb
von Werk, um so seine spätere Rente zu maximieren.
Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren
Vergleich für Riester Rente in Werk natürlich
mit ein.
Die Grundlagen der Riester Rente in Werk
Die Grundlagen der Riester
Rente sind in Werk wie in jedem anderen Ort in
Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten,
müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag
einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung,
die Sie in Werk erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen
zusammen.
Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt
auch in Werk zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber
in Werk, sowie weitere 154 für den Ehenpartner
und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro
für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Werk abschließen
und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich,
die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb
von Werk zu vervielfachen.
So funktioniert die Riester Rente in Werk
Die Riester Rente wurde
im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen
auch in Werk dazu anregen, eine private Altersvorsorge
aufzubauen.
Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes
in die Riester Rente einzahlen,
dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154
Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008
oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als
Zuschuss nach Werk überwiesen.
Damit ist die Riester Rente
auch in Werk besonders für Familien interessant,
aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes
Beispiel zeigt:
Ein alleinstehender Mann in Werk mit 52.500
Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Werk
30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen
Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss
in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer,
die er für die 2.100 Euro in Werk urprünglich
gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Werk
eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den
2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und
Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.
Wer kann eine Riester Rente erhalten
Riestern kann grundsätzlich jeder. Aber nicht jeder hat Anrecht auf die staatliche Förderung. Die staatliche Förderung erhalten alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, sowie Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst. Dazu zählen:
-Beamte
-Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
-Berufs- und Zeitsoldaten
-Auszubildende
-nicht Erwerbstätige in der Kindererziehungszeit
-Wehr- und Zivildienstleistende
-pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
-Bezieher von Vorruhestandsgeld
-geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
-Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
-Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
-Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
-Bezieher von Arbeitslosengeld
-Mitglieder geistlicher Genossenschaften
-Seelotsen
-behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
-Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Tipp 1: Auch Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen erhalten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
Tipp 2: Familien mit Kindern erhalten besonders hohe Riester-Förderungen. Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung zu erhalten, liegen z.Zt. bei 2 %, ab 2006 bei 3 % und ab 2008 bei 4 % des Bruttogehalts.
Welche Personen sind von der Riester-Rente ausgeschlossen?
- Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind: in erster Linie Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind, etwa Rechtsanwälte oder Mediziner.
- Geringfügig Beschäftigte, die nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen
- Sozialhilfeempfänger
- Schüler, Studenten
- Rentner, Pensionäre
Tipp 3: Mit einem Minijob mit vollem Rentenbeitrag oder mit einem vom Ehepartner abgeleiteten Vertrag kommt fast jeder zu seiner Riesterrente.
Prüfen Sie mit unserem unkomplizierten Vergleich, ob auch Sie in den Genuss staatlicher Zulagen mit der Riester-Rente kommen können.
Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.
News zur Riester Rente
Jetzt noch Zulagen für 2008 und 2009 beantragen
Die Riester Rente ist unter anderem auf Grund der staatlichen Zulagen so attraktiv.
Doch diese Zulagen erhält nur derjenige, der sie auch beantragt. Diesen sogenannten Antrag auf Altersvorsorgezulage erhält man üblicherweise von seinem Versichrungsgeber. Man muss ihn nur ergänzen, unterschreiben und zurückschicken.
Doch genau da liegt das Problem, denn viele vergessen, den Antrag zurückzuschicken und verschenken damit ihre staatlichen Zulagen.
Grundsätzlich gilt, dass man zwei Jahre Zeit hat, um die Riester-Zulage zu beantragen. Am besten kümmert man sich sofort darum, wenn die Unterlagen von der Versicherung kommen.
Wer noch nicht gehandelt hat, für den heißt es jetzt, sich zu beeilen. Denn die Frist für die Zulagenanträge für 2008 läuft am 31.12.2010 ab. Wer also seinen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte dies jetzt tun. Wer die entsprechenden Unterlagen nicht mehr zur Hand hat, kann neue bei der Versicherung anfordern.
Wer es sich leichter machen will, der kann bei seiner Versicherung einen Dauerzulagenantrag stellen und nutzen. Dann leitet die Versicherung den Antrag automatisch weiter und man erhält die Zulage auch ohne eigenes Zutun.
Allerdings sollte man stets darauf achten, dass sich an der familiären Situation nichts geändert hat. Wenn beispielsweise Nachwuchs hinzugekommen ist, muss man dies der Versicherung melden, denn für Kinder gibt es zusätzliche Zuschüsse.
Unser Tipp:
Wer bis zum 31.12.2010 noch einen Riester-Vertrag abschließt, kann sich noch die staatliche Förderung für dieses Jahr sichern, indem er die Versicherungsbeiträge für dieses Jahr nachzahlt.
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