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Riester Rente in Irmannsweiler im Vergleich

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Riester Rente in Irmannsweiler im aktuellen Vergleich

Die Fördersummen der Riester Rente in Irmannsweiler, sprich die staatlichen Zuschüsse, sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche Rente, die Sie später in Irmannsweiler erhalten. Denn die ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Irmannsweiler wie überall in Deutschland ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente, doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie, der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb von Irmannsweiler, um so seine spätere Rente zu maximieren. Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren Vergleich für Riester Rente in Irmannsweiler natürlich mit ein.


Die Grundlagen der Riester Rente in Irmannsweiler

Die Grundlagen der Riester Rente sind in Irmannsweiler wie in jedem anderen Ort in Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung, die Sie in Irmannsweiler erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen zusammen.

Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt auch in Irmannsweiler zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber in Irmannsweiler, sowie weitere 154 für den Ehenpartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Irmannsweiler abschließen und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich, die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb von Irmannsweiler zu vervielfachen.


So funktioniert die Riester Rente in Irmannsweiler

Die Riester Rente wurde im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen auch in Irmannsweiler dazu anregen, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes in die Riester Rente einzahlen, dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154 Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als Zuschuss nach Irmannsweiler überwiesen.

Damit ist die Riester Rente auch in Irmannsweiler besonders für Familien interessant, aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes Beispiel zeigt:

Ein alleinstehender Mann in Irmannsweiler mit 52.500 Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Irmannsweiler 30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer, die er für die 2.100 Euro in Irmannsweiler urprünglich gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Irmannsweiler eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den 2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.


Was ist der Sockelbetrag

Um zu gewährleisten, dass Riester-Sparer auch eigenes Geld in den Riester Vertrag einzahlen und nicht mehr Förderung erhalten, als sie tatsächlich fürs Alter zurück legen, wurde der sogenannte Sockelbetrag eingeführt. Dies ist der Betrag, der von Geringverdienern mindestens an Eigenleistung erbracht werden muss, um die maximale Förderung zu erhalten.
Der Sockelbetrag liegt bei fünf Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr.

Ein Beispiel:
Ein Ehepaar mit zwei Kindern, die nach 2008 geboren wurden, hat ein Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro.
Die jährlich zu zahlenden Beiträge, um die volle Förderung zu erhalten, betragen 800 Euro (4% von 20.000)
Die staatliche Zulage beträgt 908 Euro (308 Euro für das Ehepaar und 300 Euro pro Kind)

In diesem Fall würden die Sparer also mehr Förderung zurück erhalten, als sie tatsächlich in die Riester Rente eingezahlt haben, nämlich genau108 Euro.

Da die Förderung aber als Teil der Riester Rente gedacht ist und dementsprechend auch in die Riester Rente fließen soll, müssen in diesem Fall statt 800 Euro 968 Euro eingezahlt werden. Das bedeutet, es bleibt bei 908 Euro staatlicher Zulage + 60 Euro Eigenanteil, der von der Familie zu tragen ist. Der Mindestbetrag, der in die Riester Rente eigenzahlt werden muss, liegt in diesem Fall also über 4% des Brutto-Einkommens.
Aber die staatliche Zulage macht in diesem Fall dann auch fast 94% des Betrages aus, der Monat für Monat in den Riester Vertrag fließt.

Fünf Euro Eigenanteil und über 75 Euro staatlicher Zuschuss - pro Monat.
Damit ist die Riester Rente besonders für Geringstverdiener eine der profitabelsten Altersvorsorge-Varianten. Auch mit Sockelbetrag.


Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.


News zur Riester Rente

Viele Riestersparer verschenken Ihre Zulage
Einer der großen Anreize bei der Riester Rente ist sicherlich die staatliche Zulage, die jedem Riestersparer zusteht. Denn diese Zulage kann mehr als 50% des jährlichen Sparbeitrages ausmachen. Allerdings fließt die Förderung nicht direkt in den Riester Vertrag. Stattdessen bekommt sie der Sparer rückwirkend für das vorherige Jahr ausgezahlt. Denn erst nach Ablauf des Jahres ist ersichtlich, wie viel man in die Riester Rente eingezahlt hat. Sind es mindestens 4% des steuerpflichtigen Brutto-Einkommens hat man Anrecht auf die volle staatliche Förderung.

Um die Förderung auch tatsächlich zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen entsprechenden Antrag ausfüllen, der Ihnen von ihrem Riester-Anbieter zugeschickt wird. Dafür kann man sich bis zum Ende des Folgejahres Zeit lassen. Aber je eher man den Antrag stellt, desto eher erhält man natürlich auch seine staatliche Förderung.
Vom Prinzip her ist der Antrag sehr unkompliziert - umso erstaunlicher ist es, dass viele Riester-Sparer ihren Antrag nicht ausfüllen bzw. nicht zurückschicken. Denn dadurch geht ihnen die staatliche Förderung verloren.
Schätzungen gehen davon aus, dass seit Einführung der Riester Rente im Jahr 2002 mittlerweile mehr als 500 Millionen Euro an staatlicher Förderung nicht beantragt und damit verschenkt wurden. Die Gründe dafür sind schwer zu benennen, aber vermutlich wurde es einfach in vielen Fällen vergessen, den Antrag auch tatsächlich auszufüllen.

Aber das muss nicht sein:
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Riester-Sparer Ihren Anbieter mit einer Vollmacht ermächtigen, die Zulagen jedes Jahr in Ihrem Namen zu beantragen. Dazu muss der Riester-Anbieter allerdings über Gehaltserhöhungen oder neugeborene Kinder informiert werden, damit auch wirklich die volle Förderung fließt.

Grundsätzlich sollte niemand seine staatliche Riester-Förderung verschenken.
Deshalb empfiehlt es sich, den Antrag sofort nach Erhalt auszufüllen und zurückzuschicken, damit er gar nicht erst in Vergessenheit gerät.
Mit ein paar Minuten Aufwand sichert man sich so meistens mehrere Hundert Euro an Förderung.


Riester Rente in weiteren Orten mit I

Ist Irmannsweiler nicht der Ort, nach der Sie suchen?
Hier finden Sie Riester-Angebote für weitere Orte mit I:

Infos zur Riester Rente

Die Riester Rente ist eine der beliebtesten Formen privater Altersvorsorge.

Neben staatlichen Zulagen bietet sie eine hohe Sicherheit der eingezahlten Beiträge. Und mit dem richtigen Anbieter sichern Sie sich hohe Renditen.

Mehr Infos finden Sie hier:
FAQ zur Riester Rente.

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Vorteile der Riester Rente

- Hohe staatliche Förderung
- Hohe Renditen
- Steuerersparnis für Gutverdiener
- flexibler Rentenbeginn
- Garantierte lebenslange Rente
- Kapitalwahlrecht (bis zu 30%)
- Pfändungsschutz
- Hartz-IV-Sicherheit

Förderung Riester Rente

Für Ledige 154 €
Für Ehepaare 308 €
Pro Kind 185 €
Pro Kind geb. ab 2008 300 €
Jährliche Förderung 793 €
für eine Familie mit 2 Kindern

Wer kann riestern?

- Angestellte
- Pflichtversicherte Selbständige
- Beamte und Anwärter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Hausfrauen / Hausmänner
- Arbeitslose & Hartz-IV-Empfänger

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