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Riester Rente in Ilsenburg im Vergleich

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Riester Rente in Ilsenburg im aktuellen Vergleich

Die Fördersummen der Riester Rente in Ilsenburg, sprich die staatlichen Zuschüsse, sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche Rente, die Sie später in Ilsenburg erhalten. Denn die ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Ilsenburg wie überall in Deutschland ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente, doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie, der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb von Ilsenburg, um so seine spätere Rente zu maximieren. Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren Vergleich für Riester Rente in Ilsenburg natürlich mit ein.


Die Grundlagen der Riester Rente in Ilsenburg

Die Grundlagen der Riester Rente sind in Ilsenburg wie in jedem anderen Ort in Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung, die Sie in Ilsenburg erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen zusammen.

Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt auch in Ilsenburg zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber in Ilsenburg, sowie weitere 154 für den Ehenpartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Ilsenburg abschließen und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich, die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb von Ilsenburg zu vervielfachen.


So funktioniert die Riester Rente in Ilsenburg

Die Riester Rente wurde im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen auch in Ilsenburg dazu anregen, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes in die Riester Rente einzahlen, dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154 Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als Zuschuss nach Ilsenburg überwiesen.

Damit ist die Riester Rente auch in Ilsenburg besonders für Familien interessant, aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes Beispiel zeigt:

Ein alleinstehender Mann in Ilsenburg mit 52.500 Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Ilsenburg 30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer, die er für die 2.100 Euro in Ilsenburg urprünglich gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Ilsenburg eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den 2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.


Was ist der Sockelbetrag

Um zu gewährleisten, dass Riester-Sparer auch eigenes Geld in den Riester Vertrag einzahlen und nicht mehr Förderung erhalten, als sie tatsächlich fürs Alter zurück legen, wurde der sogenannte Sockelbetrag eingeführt. Dies ist der Betrag, der von Geringverdienern mindestens an Eigenleistung erbracht werden muss, um die maximale Förderung zu erhalten.
Der Sockelbetrag liegt bei fünf Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr.

Ein Beispiel:
Ein Ehepaar mit zwei Kindern, die nach 2008 geboren wurden, hat ein Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro.
Die jährlich zu zahlenden Beiträge, um die volle Förderung zu erhalten, betragen 800 Euro (4% von 20.000)
Die staatliche Zulage beträgt 908 Euro (308 Euro für das Ehepaar und 300 Euro pro Kind)

In diesem Fall würden die Sparer also mehr Förderung zurück erhalten, als sie tatsächlich in die Riester Rente eingezahlt haben, nämlich genau108 Euro.

Da die Förderung aber als Teil der Riester Rente gedacht ist und dementsprechend auch in die Riester Rente fließen soll, müssen in diesem Fall statt 800 Euro 968 Euro eingezahlt werden. Das bedeutet, es bleibt bei 908 Euro staatlicher Zulage + 60 Euro Eigenanteil, der von der Familie zu tragen ist. Der Mindestbetrag, der in die Riester Rente eigenzahlt werden muss, liegt in diesem Fall also über 4% des Brutto-Einkommens.
Aber die staatliche Zulage macht in diesem Fall dann auch fast 94% des Betrages aus, der Monat für Monat in den Riester Vertrag fließt.

Fünf Euro Eigenanteil und über 75 Euro staatlicher Zuschuss - pro Monat.
Damit ist die Riester Rente besonders für Geringstverdiener eine der profitabelsten Altersvorsorge-Varianten. Auch mit Sockelbetrag.


Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.


News zur Riester Rente

Vermeiden Sie Fehler bei der Riester Zulage
Riester Anbieter müssen ihre Kunden einmal im Jahr darüber informieren, wie viel Zulagen vom Staat sie erhalten haben. Doch es gibt auch Fälle, in denen die Zulagen nicht in, sondern aus dem Vertrag geflossen sind. Nämlich dann, wenn man zu Unrecht erhaltene Zuschüsse zurückzahlen muss.
Dies kann zum Beispiel passieren, wenn ein Ehepartner eine Förderung erhält, ohne ein eigenes Einkommen zu beziehen und deshalb auch keine eigenen Beiträge entrichtet. Dies ist nämlich nur solange möglich, solange kein Nachwuchs in der Familie ist. Dann nämlich ist der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro zu bezahlen. Und wer dies vergisst oder nicht weiß, für den gibt es keine Zulagen.

Deshalb ist es wichtig, Änderungen in der familiären Situation stets sofort der Versicherung zu melden, die sie dann an die zentrale Zulagenstelle weiterleitet.
Auch ein Umzug sollte sofort gemeldet werden, da sich z.B. bei Kindern die zuständige Familienkasse und damit die Kindergeldnummer ändert. Um hier Probleme zu verhindern, hilft eine kurze Meldung an die Versicherung und schafft Klarheit.

Wichtig ist, seinen Zulagenbescheid nach Erhalt stets genau zu prüfen. Denn wenn Zulagen zurückgezahlt werden müssen, erhält man darüber keinen gesonderten Bescheid. Stattdessen werden die zu viel erhaltenen Zulagen einfach dem Vertrag entnommen, was entsprechend nur auf dem Zulagenbescheid vermerkt ist.
Wer Unklarheiten feststellt, sollte sich nicht scheuen, bei seiner Riester-Versicherung nachzufragen.


Riester Rente in weiteren Orten mit I

Ist Ilsenburg nicht der Ort, nach der Sie suchen?
Hier finden Sie Riester-Angebote für weitere Orte mit I:

Infos zur Riester Rente

Die Riester Rente ist eine der beliebtesten Formen privater Altersvorsorge.

Neben staatlichen Zulagen bietet sie eine hohe Sicherheit der eingezahlten Beiträge. Und mit dem richtigen Anbieter sichern Sie sich hohe Renditen.

Mehr Infos finden Sie hier:
FAQ zur Riester Rente.

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Vorteile der Riester Rente

- Hohe staatliche Förderung
- Hohe Renditen
- Steuerersparnis für Gutverdiener
- flexibler Rentenbeginn
- Garantierte lebenslange Rente
- Kapitalwahlrecht (bis zu 30%)
- Pfändungsschutz
- Hartz-IV-Sicherheit

Förderung Riester Rente

Für Ledige 154 €
Für Ehepaare 308 €
Pro Kind 185 €
Pro Kind geb. ab 2008 300 €
Jährliche Förderung 793 €
für eine Familie mit 2 Kindern

Wer kann riestern?

- Angestellte
- Pflichtversicherte Selbständige
- Beamte und Anwärter
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Hausfrauen / Hausmänner
- Arbeitslose & Hartz-IV-Empfänger

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