In unserem Vergleich zur Riester Rente
befinden sich diverse Testsieger aus den
aktuellen Medien und Testurteilen.
Unsere Experten sind stets auf dem
aktuellsten Stand und kennen die
neuesten Tarife und Angebote.
Riester Rente in Freirachdorf im aktuellen Vergleich
Die Fördersummen der Riester
Rente in Freirachdorf, sprich die staatlichen Zuschüsse,
sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche
Rente, die Sie später in Freirachdorf erhalten. Denn die
ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen
Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Freirachdorf wie überall in Deutschland
ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente,
doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges
höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie,
der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren
des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb
von Freirachdorf, um so seine spätere Rente zu maximieren.
Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren
Vergleich für Riester Rente in Freirachdorf natürlich
mit ein.
Die Grundlagen der Riester Rente in Freirachdorf
Die Grundlagen der Riester
Rente sind in Freirachdorf wie in jedem anderen Ort in
Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten,
müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag
einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung,
die Sie in Freirachdorf erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen
zusammen.
Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt
auch in Freirachdorf zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber
in Freirachdorf, sowie weitere 154 für den Ehenpartner
und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro
für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Freirachdorf abschließen
und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich,
die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb
von Freirachdorf zu vervielfachen.
So funktioniert die Riester Rente in Freirachdorf
Die Riester Rente wurde
im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen
auch in Freirachdorf dazu anregen, eine private Altersvorsorge
aufzubauen.
Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes
in die Riester Rente einzahlen,
dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154
Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008
oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als
Zuschuss nach Freirachdorf überwiesen.
Damit ist die Riester Rente
auch in Freirachdorf besonders für Familien interessant,
aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes
Beispiel zeigt:
Ein alleinstehender Mann in Freirachdorf mit 52.500
Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Freirachdorf
30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen
Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss
in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer,
die er für die 2.100 Euro in Freirachdorf urprünglich
gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Freirachdorf
eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den
2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und
Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.
Wann bekomme ich die volle staatliche Förderung
Die staatlichen Zulagen werden in voller Höhe gewährt, wenn der Eigenbeitrag zu Ihrer Riester-Rente in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt wird. Der mindestens zu leistende Eigenbeitrag beträgt zusammen mit den Zulagen:
- 2007: 3 %
- seit 2008: 4 %
der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Eigenbeitrag wird aber begrenzt durch den um die Zulage verminderten Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug.
Desweiteren muss mindestens ein sogenannter Sockelbetrag in die Riesterrente gezahlt werden, um die volle Förderung zu erhalten. Das soll verhindern, dass beispielsweise Personen mit sehr niedrigem Einkommen und mehreren Kindern überhaupt keine Eigenleistung einbringen müssen. Der Sockelbetrag ist auf 60 Euro festgesetzt.
Falls die tatsächlich eingezahlten Beiträge niedriger sind als der als der Mindest-Eigenbeitrag bzw. Sockelbetrag, wird die Zulage nach dem Verhältnis der zuwenig geleisteten Beträge vermindert.
Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.
News zur Riester Rente
Betriebsrenten bei Firmenpleite geschützt Viele Unternehmen schließen für ihre Mitarbeiter Direktversicherungen als sogenannte Betriebsrenten ab. Doch was passiert mit den Geldern, wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht?
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt festgesetzt hat, sind die Betriebsrenten von Arbeitnehmern zumindest dann sicher, wenn die Firma in einer Insolvenz verkauft wird. Dann geht das Bezugsrecht nämlich nicht auf den Insolvenzverwalter über, sondern auf den neuen Arbeitgeber, sofern er die Arbeitnehmer ungekündigt übernimmt.
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