In unserem Vergleich zur Riester Rente
befinden sich diverse Testsieger aus den
aktuellen Medien und Testurteilen.
Unsere Experten sind stets auf dem
aktuellsten Stand und kennen die
neuesten Tarife und Angebote.
Riester Rente in Feldberg (schwarzwald) im aktuellen Vergleich
Die Fördersummen der Riester
Rente in Feldberg (schwarzwald), sprich die staatlichen Zuschüsse,
sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche
Rente, die Sie später in Feldberg (schwarzwald) erhalten. Denn die
ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen
Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Feldberg (schwarzwald) wie überall in Deutschland
ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente,
doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges
höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie,
der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren
des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb
von Feldberg (schwarzwald), um so seine spätere Rente zu maximieren.
Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren
Vergleich für Riester Rente in Feldberg (schwarzwald) natürlich
mit ein.
Die Grundlagen der Riester Rente in Feldberg (schwarzwald)
Die Grundlagen der Riester
Rente sind in Feldberg (schwarzwald) wie in jedem anderen Ort in
Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten,
müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag
einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung,
die Sie in Feldberg (schwarzwald) erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen
zusammen.
Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt
auch in Feldberg (schwarzwald) zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber
in Feldberg (schwarzwald), sowie weitere 154 für den Ehenpartner
und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro
für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Feldberg (schwarzwald) abschließen
und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich,
die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb
von Feldberg (schwarzwald) zu vervielfachen.
So funktioniert die Riester Rente in Feldberg (schwarzwald)
Die Riester Rente wurde
im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen
auch in Feldberg (schwarzwald) dazu anregen, eine private Altersvorsorge
aufzubauen.
Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes
in die Riester Rente einzahlen,
dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154
Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008
oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als
Zuschuss nach Feldberg (schwarzwald) überwiesen.
Damit ist die Riester Rente
auch in Feldberg (schwarzwald) besonders für Familien interessant,
aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes
Beispiel zeigt:
Ein alleinstehender Mann in Feldberg (schwarzwald) mit 52.500
Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Feldberg (schwarzwald)
30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen
Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss
in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer,
die er für die 2.100 Euro in Feldberg (schwarzwald) urprünglich
gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Feldberg (schwarzwald)
eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den
2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und
Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.
Wann bekomme ich die volle staatliche Förderung
Die staatlichen Zulagen werden in voller Höhe gewährt, wenn der Eigenbeitrag zu Ihrer Riester-Rente in einer bestimmten Mindesthöhe gezahlt wird. Der mindestens zu leistende Eigenbeitrag beträgt zusammen mit den Zulagen:
- 2007: 3 %
- seit 2008: 4 %
der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkünfte zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Eigenbeitrag wird aber begrenzt durch den um die Zulage verminderten Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug.
Desweiteren muss mindestens ein sogenannter Sockelbetrag in die Riesterrente gezahlt werden, um die volle Förderung zu erhalten. Das soll verhindern, dass beispielsweise Personen mit sehr niedrigem Einkommen und mehreren Kindern überhaupt keine Eigenleistung einbringen müssen. Der Sockelbetrag ist auf 60 Euro festgesetzt.
Falls die tatsächlich eingezahlten Beiträge niedriger sind als der als der Mindest-Eigenbeitrag bzw. Sockelbetrag, wird die Zulage nach dem Verhältnis der zuwenig geleisteten Beträge vermindert.
Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.
News zur Riester Rente
Viele Riestersparer verschenken Ihre Zulage Einer der großen Anreize bei der Riester Rente ist sicherlich die staatliche Zulage, die jedem Riestersparer zusteht. Denn diese Zulage kann mehr als 50% des jährlichen Sparbeitrages ausmachen. Allerdings fließt die Förderung nicht direkt in den Riester Vertrag. Stattdessen bekommt sie der Sparer rückwirkend für das vorherige Jahr ausgezahlt. Denn erst nach Ablauf des Jahres ist ersichtlich, wie viel man in die Riester Rente eingezahlt hat. Sind es mindestens 4% des steuerpflichtigen Brutto-Einkommens hat man Anrecht auf die volle staatliche Förderung.
Um die Förderung auch tatsächlich zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen entsprechenden Antrag ausfüllen, der Ihnen von ihrem Riester-Anbieter zugeschickt wird. Dafür kann man sich bis zum Ende des Folgejahres Zeit lassen. Aber je eher man den Antrag stellt, desto eher erhält man natürlich auch seine staatliche Förderung.
Vom Prinzip her ist der Antrag sehr unkompliziert - umso erstaunlicher ist es, dass viele Riester-Sparer ihren Antrag nicht ausfüllen bzw. nicht zurückschicken. Denn dadurch geht ihnen die staatliche Förderung verloren.
Schätzungen gehen davon aus, dass seit Einführung der Riester Rente im Jahr 2002 mittlerweile mehr als 500 Millionen Euro an staatlicher Förderung nicht beantragt und damit verschenkt wurden. Die Gründe dafür sind schwer zu benennen, aber vermutlich wurde es einfach in vielen Fällen vergessen, den Antrag auch tatsächlich auszufüllen.
Aber das muss nicht sein:
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Riester-Sparer Ihren Anbieter mit einer Vollmacht ermächtigen, die Zulagen jedes Jahr in Ihrem Namen zu beantragen. Dazu muss der Riester-Anbieter allerdings über Gehaltserhöhungen oder neugeborene Kinder informiert werden, damit auch wirklich die volle Förderung fließt.
Grundsätzlich sollte niemand seine staatliche Riester-Förderung verschenken.
Deshalb empfiehlt es sich, den Antrag sofort nach Erhalt auszufüllen und zurückzuschicken, damit er gar nicht erst in Vergessenheit gerät.
Mit ein paar Minuten Aufwand sichert man sich so meistens mehrere Hundert Euro an Förderung.
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