In unserem Vergleich zur Riester Rente
befinden sich diverse Testsieger aus den
aktuellen Medien und Testurteilen.
Unsere Experten sind stets auf dem
aktuellsten Stand und kennen die
neuesten Tarife und Angebote.
Riester Rente in Erwitte im aktuellen Vergleich
Die Fördersummen der Riester
Rente in Erwitte, sprich die staatlichen Zuschüsse,
sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche
Rente, die Sie später in Erwitte erhalten. Denn die
ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen
Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Erwitte wie überall in Deutschland
ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente,
doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges
höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie,
der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren
des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb
von Erwitte, um so seine spätere Rente zu maximieren.
Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren
Vergleich für Riester Rente in Erwitte natürlich
mit ein.
Die Grundlagen der Riester Rente in Erwitte
Die Grundlagen der Riester
Rente sind in Erwitte wie in jedem anderen Ort in
Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten,
müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag
einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung,
die Sie in Erwitte erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen
zusammen.
Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt
auch in Erwitte zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber
in Erwitte, sowie weitere 154 für den Ehenpartner
und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro
für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Erwitte abschließen
und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich,
die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb
von Erwitte zu vervielfachen.
So funktioniert die Riester Rente in Erwitte
Die Riester Rente wurde
im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen
auch in Erwitte dazu anregen, eine private Altersvorsorge
aufzubauen.
Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes
in die Riester Rente einzahlen,
dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154
Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008
oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als
Zuschuss nach Erwitte überwiesen.
Damit ist die Riester Rente
auch in Erwitte besonders für Familien interessant,
aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes
Beispiel zeigt:
Ein alleinstehender Mann in Erwitte mit 52.500
Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Erwitte
30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen
Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss
in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer,
die er für die 2.100 Euro in Erwitte urprünglich
gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Erwitte
eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den
2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und
Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.
Was ist der Sockelbetrag
Um zu gewährleisten, dass Riester-Sparer auch eigenes Geld in den Riester Vertrag einzahlen und nicht mehr Förderung erhalten, als sie tatsächlich fürs Alter zurück legen, wurde der sogenannte Sockelbetrag eingeführt. Dies ist der Betrag, der von Geringverdienern mindestens an Eigenleistung erbracht werden muss, um die maximale Förderung zu erhalten.
Der Sockelbetrag liegt bei fünf Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr.
Ein Beispiel:
Ein Ehepaar mit zwei Kindern, die nach 2008 geboren wurden, hat ein Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro.
Die jährlich zu zahlenden Beiträge, um die volle Förderung zu erhalten, betragen 800 Euro (4% von 20.000)
Die staatliche Zulage beträgt 908 Euro (308 Euro für das Ehepaar und 300 Euro pro Kind)
In diesem Fall würden die Sparer also mehr Förderung zurück erhalten, als sie tatsächlich in die Riester Rente eingezahlt haben, nämlich genau108 Euro.
Da die Förderung aber als Teil der Riester Rente gedacht ist und dementsprechend auch in die Riester Rente fließen soll, müssen in diesem Fall statt 800 Euro 968 Euro eingezahlt werden. Das bedeutet, es bleibt bei 908 Euro staatlicher Zulage + 60 Euro Eigenanteil, der von der Familie zu tragen ist. Der Mindestbetrag, der in die Riester Rente eigenzahlt werden muss, liegt in diesem Fall also über 4% des Brutto-Einkommens.
Aber die staatliche Zulage macht in diesem Fall dann auch fast 94% des Betrages aus, der Monat für Monat in den Riester Vertrag fließt.
Fünf Euro Eigenanteil und über 75 Euro staatlicher Zuschuss - pro Monat.
Damit ist die Riester Rente besonders für Geringstverdiener eine der profitabelsten Altersvorsorge-Varianten. Auch mit Sockelbetrag.
Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.
News zur Riester Rente
Jetzt noch Zulagen für 2008 und 2009 beantragen Die Riester Rente ist unter anderem auf Grund der staatlichen Zulagen so attraktiv.
Doch diese Zulagen erhält nur derjenige, der sie auch beantragt. Diesen sogenannten Antrag auf Altersvorsorgezulage erhält man üblicherweise von seinem Versichrungsgeber. Man muss ihn nur ergänzen, unterschreiben und zurückschicken.
Doch genau da liegt das Problem, denn viele vergessen, den Antrag zurückzuschicken und verschenken damit ihre staatlichen Zulagen.
Grundsätzlich gilt, dass man zwei Jahre Zeit hat, um die Riester-Zulage zu beantragen. Am besten kümmert man sich sofort darum, wenn die Unterlagen von der Versicherung kommen.
Wer noch nicht gehandelt hat, für den heißt es jetzt, sich zu beeilen. Denn die Frist für die Zulagenanträge für 2008 läuft am 31.12.2010 ab. Wer also seinen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte dies jetzt tun. Wer die entsprechenden Unterlagen nicht mehr zur Hand hat, kann neue bei der Versicherung anfordern.
Wer es sich leichter machen will, der kann bei seiner Versicherung einen Dauerzulagenantrag stellen und nutzen. Dann leitet die Versicherung den Antrag automatisch weiter und man erhält die Zulage auch ohne eigenes Zutun.
Allerdings sollte man stets darauf achten, dass sich an der familiären Situation nichts geändert hat. Wenn beispielsweise Nachwuchs hinzugekommen ist, muss man dies der Versicherung melden, denn für Kinder gibt es zusätzliche Zuschüsse.
Unser Tipp:
Wer bis zum 31.12.2010 noch einen Riester-Vertrag abschließt, kann sich noch die staatliche Förderung für dieses Jahr sichern, indem er die Versicherungsbeiträge für dieses Jahr nachzahlt.
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