In unserem Vergleich zur Riester Rente
befinden sich diverse Testsieger aus den
aktuellen Medien und Testurteilen.
Unsere Experten sind stets auf dem
aktuellsten Stand und kennen die
neuesten Tarife und Angebote.
Riester Rente in Albersdorf b. Stadtroda im aktuellen Vergleich
Die Fördersummen der Riester
Rente in Albersdorf b. Stadtroda, sprich die staatlichen Zuschüsse,
sind zwar gesetzlich geregelt, aber nicht die tatsächliche
Rente, die Sie später in Albersdorf b. Stadtroda erhalten. Denn die
ist zwar bundesweit einheitlich, unterscheidet sich bei den verschiedenen
Anbietern zum Teil erheblich.
Sie haben zwar in Albersdorf b. Stadtroda wie überall in Deutschland
ein gesetzliches Anrecht auf eine vertraglich garantierte Mindestrente,
doch die tatsächliche Rente kann - und sollte - um einiges
höher ausfallen. Dies ist abhängig von der Anlagestrategie,
der Summe der Überschussbeteiligungen und den Gebühren
des Anbieters.
Deshalb lohnt es sich, unabhängig zu vergleichen, auch außerhalb
von Albersdorf b. Stadtroda, um so seine spätere Rente zu maximieren.
Einen solchen überregionalen Vergleich beziehen wir in unseren
Vergleich für Riester Rente in Albersdorf b. Stadtroda natürlich
mit ein.
Die Grundlagen der Riester Rente in Albersdorf b. Stadtroda
Die Grundlagen der Riester
Rente sind in Albersdorf b. Stadtroda wie in jedem anderen Ort in
Deutschland gesetzlich geregelt. Um die volle Förderung zu erhalten,
müssen Sie 4% Ihres Bruttojahreseinkommens in den Riester Vertrag
einzahlen. Diese 4% setzen sich aus der staatlichen Förderung,
die Sie in Albersdorf b. Stadtroda erhalten, sowie Ihren eigenen Beiträgen
zusammen.
Die volle Förderung ist bundesweit einheitlich und beträgt
auch in Albersdorf b. Stadtroda zur Zeit 154 Euro für den Vertragsinhaber
in Albersdorf b. Stadtroda, sowie weitere 154 für den Ehenpartner
und 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie 300 Euro
für Kinder, die ab 2008 zur Welt kamen..
Sie können auch mehrere Riester-Verträge in Albersdorf b. Stadtroda abschließen
und die Summen entsprechend aufteilen. Es ist jedoch nicht möglich,
die Fördersumme durch mehrere Riester-Verträge in oder außerhalb
von Albersdorf b. Stadtroda zu vervielfachen.
So funktioniert die Riester Rente in Albersdorf b. Stadtroda
Die Riester Rente wurde
im Jahr 2000 bzw 2001 eingeführt und soll mit staatlichen Zuschüssen
auch in Albersdorf b. Stadtroda dazu anregen, eine private Altersvorsorge
aufzubauen.
Wenn Sie inklusive der staatlichen Förderung 4% Ihres Brutto-Jahresgehaltes
in die Riester Rente einzahlen,
dann erhalten Sie vom Staat 154 Euro für sich, weitere 154
Euro für Ihren Ehepartner und 185 Euro pro Kind, das vor 2008
oder 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, als
Zuschuss nach Albersdorf b. Stadtroda überwiesen.
Damit ist die Riester Rente
auch in Albersdorf b. Stadtroda besonders für Familien interessant,
aber auch für Alleinstehende und Besserverdiener, wie folgendes
Beispiel zeigt:
Ein alleinstehender Mann in Albersdorf b. Stadtroda mit 52.500
Euro Bruttoeinkommen im Jahr zahlt an das Finanzamt in Albersdorf b. Stadtroda
30% Einkommenssteuer. Wenn er ab dem Jahr 2008 2.100 Euro in einen
Riester Vertrag einzahlt, erhält er einen staatlichen Zuschuss
in Höhe von 154 Euro. Zusätzlich kann er die Einkommenssteuer,
die er für die 2.100 Euro in Albersdorf b. Stadtroda urprünglich
gezahlt hatte, zurückfordern, was bei seinem Einkommen in Albersdorf b. Stadtroda
eine Steuerersparnis von 630 Euro bedeutet. Er zahlt also von den
2.100 Euro Riesterbeitrag in Wirklichkeit nur 1.470 Euro.
Seine tatsächliche Förderung bestehend aus Zuschuss und
Steuerersparnis liegt demnach bei knapp 30%.
Wer kann eine Riester Rente erhalten
Riestern kann grundsätzlich jeder. Aber nicht jeder hat Anrecht auf die staatliche Förderung. Die staatliche Förderung erhalten alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, sowie Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst. Dazu zählen:
-Beamte
-Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
-Berufs- und Zeitsoldaten
-Auszubildende
-nicht Erwerbstätige in der Kindererziehungszeit
-Wehr- und Zivildienstleistende
-pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
-Bezieher von Vorruhestandsgeld
-geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
-Landwirte, die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind
-Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
-Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
-Bezieher von Arbeitslosengeld
-Mitglieder geistlicher Genossenschaften
-Seelotsen
-behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
-Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Tipp 1: Auch Ehepartner von Mitgliedern dieser Personengruppen erhalten die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.
Tipp 2: Familien mit Kindern erhalten besonders hohe Riester-Förderungen. Die Beiträge, die einschließlich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalförderung zu erhalten, liegen z.Zt. bei 2 %, ab 2006 bei 3 % und ab 2008 bei 4 % des Bruttogehalts.
Welche Personen sind von der Riester-Rente ausgeschlossen?
- Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind: in erster Linie Freiberufler, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind, etwa Rechtsanwälte oder Mediziner.
- Geringfügig Beschäftigte, die nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen
- Sozialhilfeempfänger
- Schüler, Studenten
- Rentner, Pensionäre
Tipp 3: Mit einem Minijob mit vollem Rentenbeitrag oder mit einem vom Ehepartner abgeleiteten Vertrag kommt fast jeder zu seiner Riesterrente.
Prüfen Sie mit unserem unkomplizierten Vergleich, ob auch Sie in den Genuss staatlicher Zulagen mit der Riester-Rente kommen können.
Weitere Informationen zur Riester Rente finden Sie in unserem FAQ, in dem wir häufige Fragen zur Riester Rente beantworten.
News zur Riester Rente
Wohnriester legt kräftig zu Seit 2008 existiert nun bereits die sogenannte Wohn-Riester, die zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden kann. Bereits eine halbe Million Verträge sind seitdem geschlossen worden und es werden immer mehr. Allein in den ersten fünf Monaten 2010 haben die Bausparkassen fast 80.000 neue Wohn-Riester-Verträge vereinbart und damit 60% mehr als im Vergleichszeitraum 2009.
Dass Wohnriester auf immer größeres Interesses stößt, hat einen guten Grund, denn mit Hilfe von Wohnriester lässt sich der Kredit viel schneller abbezahlen. Finanztest hat errechnet, dass so im Laufe von 30 Jahren über 50.000 Euro gespart werden können. Außerdem lässt sich mit Wohn-Riester bereits lange vor einem geplanten Immobilienerwerb "vorsparen".
Wohn-Riester ist erklärungsbedürftig. Auch wenn an einer Vereinfachung und Entbürokratisierung gearbeitet wird, so kommt der Interessent an einer ausführlichen Beratung trotzdem nicht vorbei.
Nutzen Sie beispielsweise unseren kostenlosen Riester-Vergleich, um sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren.
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